Das Jahresvisum für Thailand, das kaum jemand kennt

Non Immigrant Visum O-A, ThailandSymbolbild, bearbeitet

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ca. 1 Jahr am Stück und ohne auszureisen, in Thailand zu bleiben:

Möglichkeit 1 ist das normale Non Immigrant Visum „O“ in den Varianten S (Single Entry) oder M (multiple Entry).
Damit kann man in Thailand einreisen, bekommt bei der Einreise zunächst 90 Tage in den Pass gestempelt und kann den Aufenthalt dann bei der Immigration in Thailand auf bis zu 1 Jahr verlängern, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt.

Möglichkeit 2 ist das „echte“ Jahresvisum. Dies ist ebenfalls ein Non Immigrant Visum „O“ mit der Erweiterung „A“, was wohl eng. anual, also jährlich bedeutet.

Wo gibt es das Visum?

Dieses Visum gibt es nur im jeweiligen Heimatland bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat, jedoch nicht bei den Honorarkonsulaten. In Deutschland gibt es das also in Berlin (Botschaft) oder in Frankfurt (Generalkonsulat).

Ich stelle immer wieder fest, dass dieses Visum den wenigsten bekannt ist, besonders wenn sie schon seit mehreren Jahren auf Basis der Verlängerungen in Thailand leben.

Die Anforderungen

Zusätzlich zu den normalen Anforderungen für ein Non Immigrant Visum (150 Euro Gebühr, über 50 Jahre alt, Rentenbescheid über ca. 1500 € monatlich, Einkommensnachweis oder Guthaben über ca. 20.000 Euro), kommt für dieses Visum noch ein Gesundheitszeugnis (Vordruck hier) und ein polizeiliches Führungszeugnis. Letzteres braucht möglicherweise ein paar Wochen, so das man es früh genug beantragen sollte.

Außerdem steht in den Visa Bestimmungen das für dieses Visum ein Lebenslauf in englischer Sprache (Original + 2 Kopien) benötigt wird. Kann das jemand bestätigen, das das tatsächlich eingefordert wird?

 

Die Vorteile des Non Immigrant O – A Visums

Das Besondere und der Vorteil dieses Visums ist, das man den finanziellen Nachweis in Deutschland und in deutscher Sprache erbringen muß und somit keine größeren Geldbeträge auf einem thailändischen Konto liegen haben muß.

Man bekommt, gleich bei der Einreise, 365 Tage Aufenthaltserlaubnis in den Pass gestempelt und braucht nicht zur Immigration für eine Verlängerung. Zumindest nicht während des 1. Jahres.

Außerdem bekommt man bei jeder Einreise mit diesem Visum, wieder 1 Jahr (365 Tage) Aufenthalt in den Pass gestempelt. Somit ist es theoretisch möglich, das man kurz vor Ablauf des Visums noch mal schnell eine Aus- und wieder Einreise macht und dadurch nochmal ein ganzes Jahr Aufenthalt bekommt. Dafür braucht man zunächst auch keine Re-Entry Permit.

Mit dieser Methode kann man also fast 2 Jahre am Stück in Thailand bleiben.

Weitere Aus- und wieder Einreisen, sind nach Ablauf der Visum Gültigkeit dann aber nicht mehr möglich.

Was man sonst noch beachten muß

Wichtig ist, das man die letzte Aus/Einreise kurz vor Ablauf der Visum Gültigkeit tätigt und nicht kurz vor Ablauf der Einreiseerlaubnis. Das sind 2 verschiedene Daten! Wenn die Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen zu Ende ist, dann ist die Visum Gültigkeit schon mindestens ein paar Tage abgelaufen und das Visum somit zur Einreise ungültig.

Alle die noch länger als die genannten knapp 2 Jahre im Land bleiben wollen, müssen das Visum noch vor Ablauf der Gültigkeit von einem Jahr (dem 1. Jahr ab Ausstellungsdatum), bei der Immigration verlängern lassen und unterliegen damit dem jährlichen Verlängerungs-Rhythmus wie alle anderen auch.

Das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum ist beides auf dem Visum aufgedruckt. Alle möglichen Aus/Einreisen oder Verlängerungen bei der Immigration müssen vor diesem Ablaufdatum getätigt werden. Nach dem Ablaufdatum ist das Visum nicht mehr gültig und zwar ohne wenn und aber!

Wichtig ist auch, dass sich Inhaber dieses Jahresvisums alle 90 Tage bei der Immigration melden müssen.

8 Kommentare zu "Das Jahresvisum für Thailand, das kaum jemand kennt"

  1. Peter Haustein | 26. Oktober 2017 um 9:21 |

    Vielen Dank für die ausführlichen Ausführungen zu diesem Jahres Visum. Bis auf einen Punkt kann ich alles bestätigen, da ich dieses Visum schon mehrfach angewendet habe. Was ich allerdings nicht bestätigen kann ist ihr Hinweis „
    “Alle die noch länger als die genannten knapp 2 Jahre im Land bleiben wollen, müssen das Visum noch vor Ablauf der Gültigkeit von einem Jahr, bei der Immigration verlängern lassen und unterliegen damit dem jährlichen Verlängerungs-Rhytmus wie alle anderen auch”
    Das hat bei mir leider vor Ort auf der Immigration in Ayutthaya nicht geklappt !!! Dort habe ich kurz vor Ablauf meines Jahres Visums incl. der in Anspruch genommenen 365 Tage Verlängerung, keine weitere Verlängerung um ein weiteres Jahr bekommen. Eine Nachfrage bei der thailändischen Botschaft in Berlin ergab, dass das von mir in Anspruch genommene Visum O-A “M” nach einmaliger Verlängerung um 365 Tage ungültig wird und nur in Berlin oder Frankfurt neu beantragt werden kann. Eine Verlängerung auf der Immigration vor Ort in Thailand sei nicht möglich.
    Was stimmt nun ??? Können Sie diesen Punkt nochmal abklären ?

  2. Ja, es ist genau so, wie ich es geschrieben habe. Wenn Sie die Verlängerung von 365 Tagen durch eine Aus/Einreise schon in Anspruch genommen haben, ist das Visum ja schon 2 Jahre alt. Es ist aber nur ein Jahr (ab Ausstellungsdatum) zur Einreise gültig.
    Deswegen mein Hinweis, das Sie eine Verlängerung bei der IG vor Ablauf des 1. Jahres machen müssen.
    Die Möglichkeit, knapp 2 Jahre mit dem Visum in Thailand zu bleiben, ist damit hinfällig.

  3. Peter Haustein | 27. Oktober 2017 um 21:48 |

    Danke für Info. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich vor Ablauf des ersten Jahres bei Immigration vor Ort eine Jahres Verlängerung beantragen und damit weiterhin so oft ich will aus- und einreisen ohne ein Re Entry beantragen zu müssen und kann das so Jahr für Jahr verlängern. Muss mich halt nur alle 90 Tage melden.

  4. Nicht ganz! Nach der Verlängerung bei der Immigration brauchen Sie die Re Entry Permit (Multi) und Sie müssen natürlich die Bedingungen für die Verlängerung erfüllen (800.000 Baht usw…).

  5. Freddy Jordan | 26. März 2018 um 16:43 |

    Ich lese immer wieder, daß für dieses Visa auch ein Lebenslauf in englischer Sprache nötig ist. Stimmt das?

  6. Ja, das stimmt. Es steht jedenfalls so in den Visa Bestimmungen des thail. General Konsulats. Ich habe allerdings noch von niemandem eine Bestätigung bekommen, dass das auch tatsächlich eingefordert wird.
    https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen.html

  7. Frage: Ist es wirklich so das man sich bei einem Jahres Visum alle 90 Tage Immigration melden muss?
    Reicht es bei einer normalen Einreise also 90 Tage Visum aus einfach mal für einen Tag das Land zu verlassen und einfach wieder erneut einreist um weitere 90 Tage in Thailand zu bleiben?

  8. 90 Tage Meldung: Ja, das geht inzwischen auch Online.
    90 Tage Visum: Ein Visum (Tourist oder Non-Immigrant) durch eine Ausreise zu verlängern geht nur, wenn es ein Visum mit multiplen Einreisen ist.

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